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Pfeffersprays und Faustmesser sichergestellt

Verdächtiges Handgepäck


Bundespolizei (Quelle: www.bundespolizei.de)
GDN - Gleich mehrere Passagiere fielen unabhängig voneinander bei Kontrollen am Freitag und Samstag am Hamburger Flughafen durch das Mitführen verbotener Gegenstände auf. Die Gegenstände wurden durch die Bundespolizei sichergestellt.
Am Freitagnachmittag war eine US-Amerikanerin (29) auf dem Weg von Hamburg nach Düsseldorf. Bei der Sicherheitskontrolle fiel den Luftsicherheitsassistenten im Handgepäck ein verdächtiger Gegenstand auf. Daraufhin wurde die Tasche genauer überprüft. Es stellte sich heraus, dass sich darin ein Pfefferspray befand. Darauf fehlte die gesetzlich vorgeschriebene Kennzeichnung, die erkennen lässt, dass es sich bei diesem Pfefferspray um ein Tierabwehrspray handelt. Somit ist dieses Pfefferspray nach dem Waffengesetz ein verbotener Gegenstand. Daher erhielt die Frau von der Bundespolizei eine Strafanzeige und musste eine Sicherheitsleistung von 400 Euro zahlen. Das Pfefferspray wurde sichergestellt.
Anschließend konnte die Dame weiterreisen.

Am Freitagabend wollte dann eine Deutsche (29) von Hamburg nach London fliegen. Als sie ihre Handgepäcktasche bei der Luftsicherheitskontrolle vorlegte, fiel den Luftsicherheitsassistenten ebenfalls ein Pfefferspray auf, bei dem die gesetzlich geforderte Kennzeichnung fehlte.
Es handelte sich bei diesem Pfefferspray somit ebenfalls um einen verbotenen Gegenstand nach dem Waffengesetz. Es wurde sichergestellt; auch diese Reisende wurde von der Bundespolizei angezeigt und durfte anschließend weiterreisen.
Am Samstagnachmittag wurde im Handgepäck eines Russen (22) ein Faustmesser sichergestellt.
Auch hier wurde eine Strafanzeige gestellt und das Messer beschlagnahmt. Anschließend durfte auch dieser Passagier weiterreisen.

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